Informieren Sie uns bitte ausführlich über die Anfahrtsmöglichkeiten zu Ihren Wohnungen. Im uneingeschränkten Halteverbot dürfen unsere Wagen nur mit besonderer Genehmigung laden und entladen. Oder sind die vorhandenen Parkplätze vor Ihrer Wohnung ständig belegt. Wir besorgen dann eine Haltegenehmigung und richten eine Haltezone ein.