Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:
Untersuchen Sie das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste. Halten Sie diese auf der Empfangsbestätigung bzw. einem Schadenprotokoll spezifiziert fest oder zeigen Sie diese spätestens am Tag nach der Ablieferung an. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen uns innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden.
Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen.Die Übermittlung kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.