Die gesetzliche Haftung des Möbelspediteurs ist auf einen Betrag von 620,00 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt. Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung u.a. für solche Schäden befreit, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden kann (unabwendbare Ereignisse). Bitte beachten Sie hierzu unsere Haftungsinformationen, die wir Ihnen zur Verfügung stellt haben. Wesentlich über die gesetzliche Haftung hinaus, geht die confern-Transportversicherung (siehe unter Transportversicherung) Treppenhausschäden fallen unter die Betriebshaftpflicht.